Angehende Wirtschaftsprüferin lernt am Tablet.
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Wirtschaftsprüferexamen: alle Infos

Wirtschaftsprüferexamen

Grundlegende Infos zum Examen

Die drei bis vier Jahre Praxiserfahrung sind gesammelt und nun geht es um alles: Das Wirtschaftsprüferexamen (oft auch einfach verkürzt WP-Examen genannt) ist der wohl größte und letzte Meilenstein auf dem Weg zum*zur Wirtschaftsprüfer*in. Bei allen angehenden Wirtschaftsprüfer*innen ist die Prüfung gefürchtet, denn die Durchfallquote ist sehr hoch. Nur 54,8 Prozent der angetretenen Prüflinge haben bei den beiden Prüfungen im Jahr 2017 direkt im ersten Anlauf das Wirtschaftsprüferexamen bestanden. 18,6 Prozent mussten eine Ergänzungsprüfung ablegen und 26,5 Prozent haben nicht bestanden bzw. wurden nicht zur mündlichen Prüfung zugelassen.

Im Folgenden finden Sie nun alle wichtigen Informationen, damit das Wirtschaftsprüferexamen gelingt und Sie Ihre Karriere in der Wirtschaftsprüfung erfolgreich starten können.

Wirtschaftsprüferexamen – Vorbereitung ist alles

Mit den genannten Zahlen soll aber keinesfalls zu große Angst vor dem Wirtschaftsprüferexamen geschürt, sondern nur verdeutlicht werden, dass der Beruf des Wirtschaftsprüfers oder der Wirtschaftsprüferin bzw. der Weg dorthin an jeden Einzelnen hohe Anforderungen stellt, die aber durchaus machbar sind. Mit der richtigen Einstellung und einem hohen Engagement beim Lernen sollte die Prüfung zu Bestehen sein. Man sollte eben genau diesen Lernaufwand nicht unterschätzen.

Teilweise lassen sich die angehenden Wirtschaftsprüfer*innen von ihren Arbeitgebern mehrere Monate freistellen, um die Zeit für die intensive Vorbereitung zu haben. Dies gehört durchaus zum Regelfall und wird von den Wirtschaftsprüfergesellschaften auch nicht negativ vermerkt. Viele Gesellschaften unterstützen ihre Mitarbeiter*innen sogar.

So kann man sich als Mitarbeiter*in bei manchen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften beispielsweise unter Nutzung von Freizeitkontingenten für bis zu 130 Arbeitstage für die Prüfungsvorbereitung freistellen lassen. Diese oder eine ähnliche Praxis verfolgen auch weitere Arbeitgeber. Schließlich sind sie ja auch daran interessiert, ihren Nachwuchs bestmöglich auszubilden und somit die besten Wirtschaftsprüfer*innen zu beschäftigen.

Außerdem gibt es zahlreiche Akademien und Institute die spezielle Vorbereitungslehrgänge anbieten, welche in verschiedenen Schritten auf die Prüfung zum*zur Wirtschaftsprüfer*in und das Bestehen des Wirtschaftprüferexamens vorbereiten.

Ohne Wirtschaftsprüferxamen kaum Weiterkommen

Die intensive Vorbereitung schreckt so manchen Studierenden bzw. Hochschulabgänger*innen ab. Einige fragen sich, ob es nicht eine Möglichkeit gibt, auch ohne Wirtschaftsprüfer-Prüfung Karriere in einer entsprechenden Gesellschaft zu machen. Dieses ist zu verneinen. Nur mit bestandenem Examen kann man aufsteigen und Karriere machen. Und genau dies ist auch gut so, denn spätestens beim Wirtschaftsprüferexamen trennt sich die Spreu vom Weizen. Vor allem in diesem harten Schnitt liegt das hohe Ansehen der Berufsgruppe Wirtschaftsprüfer*in begründet.

Wirtschaftsprüfer*innen erledigen sehr verantwortungsvolle Tätigkeiten, sei es als Prüfer*in von Unternehmensabschlüssen oder auch als Gutachter*in vor Gericht. Daher wird ein hohes Maß an Know-how vorausgesetzt. Sicherlich eignet sich Wirtschaftsprüfer*innen im Laufe ihres Berufslebens dieses Expertenwissen auch vorrangig durch die praktische Tätigkeit an, allerdings bietet das Wirtschaftsprüferexamen die Basis all dessen.

Ablauf der Wirtschaftsprüfer-Prüfung

Das Wirtschaftsprüferexamen besteht aus den vier Prüfungsgebieten

  • Wirtschaftliches Prüfungswesen, Unternehmensbewertung und Berufsrecht
  • Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre
  • Wirtschaftsrecht
  • Steuerrecht

und wird zweimal pro Jahr durchgeführt. Diejenigen, die schon die Prüfung zum*zur Steuerberater*in erfolgreich abgeschlossen haben (85% der angehenden Wirschaftsprüfer*innen), müssen die Klausuren im Bereich Steuerrecht nicht schreiben und ersparen sich somit zwei Prüfungen. Wer zudem ein Master Studium nach §8a oder §13b der Wirtschaftsprüferordnung erfolgreich absolviert hat, kann sich weitere Klausuren anrechnen lassen und den Lernaufwand weiter reduzieren.

Das WP-Examen ist sehr praxisbezogen. Zwar besteht der Lernstoff aus sehr viel Theorie, allerdings ist diese Theorie in der Berufspraxis und schon beim Erlernen (zum Beispiel während eines entsprechenden Master-Studiums oder in Vorbereitungslehrgängen) direkt auf die Praxis anwendbar. Hier entpuppt es sich auch als Vorteil, dass man vor der Zulassung zum Examen bereits einige Jahre Berufserfahrung sammeln musste, denn mit diesem Wissen ist das Erlernte viel besser einzuordnen und umzusetzen.

Prüfung bestanden – und nun?

Zuerst einmal kann man eine Flasche Wein öffnen und auf den Erfolg anstoßen. Das hat man sich zweifelsohne nach dem bestandenen Examen verdient. Die Flasche Wein kann man sogar eventuell von dem Bonus bezahlen, den manche Wirtschaftsprüfungsgesellschaften bei Bestehen als Anerkennung ausloben.

Des Weiteren führt der Weg nun kurz- oder mittelfristig zur Bestellung zum*zur Wirtschaftsprüfer*in. Dafür ist bei der Wirtschaftsprüferkammer (WPK) ein entsprechender Antrag einzureichen. Steht der Bestellung dann nichts im Wege, erhält man einen Termin zur Vereidigung und im Anschluss daran die Urkunde über die Zulassung ausgehändigt. Mit dieser Urkunde stehen dem*der Wirtschaftsprüfer*in viele Optionen offen. Ob Einzelpraxis, Sozietät mit anderen freien Berufen (wie beispielsweise Steuerberater*innen und Rechtsanwält*innen) oder die Anstellung in einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft – überall haben Wirtschaftsprüfer*innen Chancen zur beruflichen und persönlichen Entwicklung.

Natürlich endet mit der Bestellung zum*zur Wirtschaftsprüfer*in nicht die Pflicht, sich weiterzubilden. Die gesetzlichen Regelungen zu Bilanzierung, Steuern & Co ändern sich ständig, und daher muss ein*e Wirtschaftsprüfer*in sich fortwährend weiterbilden. Der Begriff „lebenslanges Lernen“ gilt dementsprechend insbesondere für den Beruf in der Wirtschaftsprüfung.

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