Wirtschaftsprüfer und Steuerberaterin arbeiten zusammen.
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Unterschied: Steuerberater*in oder Wirtschaftsprüfer*in?

Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer?

Keine leichte Entscheidung?

Wenn Sie sich schon in Ihrem betriebswirtschaftlichen oder wirtschaftswissenschaftlichen Studium besonders für die Teilbereiche Steuern, Bilanzen und Rechnungswesen interessiert haben, scheint eine Karriere in der Steuerberatung oder der Wirtschaftsprüfung vorprogrammiert.

Bei den meisten großen Steuerberatungsgesellschaften sind gleichzeitig auch Experten im Bereich der Wirtschaftsprüfung tätig. Steuerberatungsbüro und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften arbeiten in der Regel Hand in Hand. Das Thema Steuern ist auch ein erheblicher Bestandteil im Arbeitsfeld der Wirtschaftsprüfung.

Aus diesem Grund ist eine Frage nur berechtigt: Worin liegt der Unterschied zwischen den Berufen Steuerberater*in und Wirtschaftsprüfer*in? Im Folgenden erklären wir Ihnen die beiden Berufsbilder und versuchen die Frage nach dem Unterschied zu beantworten.

Was macht ein*e Steuerberater*in?

Ein*e Steuerberater*in berät in steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten. Dabei ist die Berufsbezeichnung Steuerberater*in in Deutschland rechtlich geschützt. Man darf sich nur Steuerberater*in nennen, wenn man die offizielle Prüfung vor der Steuerberaterkammer abgelegt hat. Die Bestellung zum*zur Steuerberater*in ist in Deutschland strengen Regeln untergeordnet und nicht so ohne weiteres zu erreichen.

Aus diesem Grund ist der*die Steuerberater*in als unabhängiges Organ der Rechtspflege anzusehen, die Tätigkeit wird freiberuflich ausgeübt, was bedeutet, dass Steuerberater*innen keinen Bestimmungen der Gewerbeordnung unterliegen.

In erster Linie haben Steuerberater*innen die Aufgabe Hilfestellung bei steuerrechtlichen Fragen zu leisten. Dazu gehört in den meisten Fällen die Unterstützung bei der Steuererklärung. Aber auch die Beratung bei Fragen der Steuerrechtsdurchsetzung oder der Steuergestaltungen stehen auf dem Programm. Zudem stehen auch betriebswirtschaftliche Fragen im Aufgabenbereich der Steuerberater*innen.

Um Steuerberater*in zu werden, müssen Sie eine Prüfung als Steuerberater*in ablegen. Das Steuerberaterexamen gilt als eine der härtesten Prüfungen Deutschlands. Nur 40 % der zur Prüfung zugelassenen Kandidat*innen besteht das Steuerberaterexamen. Die Anforderungen sind dementsprechend hoch.

Mit bestandenem Steuerberaterexamen können Sie in der Steuerberatung tätig sein. Neben einem spannenden Beruf mit guten Karrierechancen erwartet Sie zudem ein gutes Einkommen. Ein*e Steuerberater*in mit etwas Berufserfahrung kann durchaus mit einem Grundgehalt von 65.000 Euro im Jahr rechnen. Das Einstiegsgehalt in der Steuerberatung liegt in der Regel zwischen 50.000 und 60.000 Euro Brutto-Jahresgehalt. Je nach Position in der Steuerberatungsgesellschaft kann der Jahresverdienst bis zu 90.000 Euro ansteigen.

Viele weitere Informationen zum Beruf Steuerberater*in finden Sie auf unserem Portal Beruf-Steuerberater.de.

Was macht ein*e Wirtschaftsprüfer*in?

Der Wirtschaftsprüfer bzw. die Wirtschaftsprüferin ist ebenfalls ein freier Beruf, der über sehr viel Verantwortung im Bereich von Prüfungstätigkeiten verfügt. Es handelt sich dabei um ein öffentliches Amt, denn Wirtschaftsprüfer*innen kontrollieren unter anderem die ordnungsgemäße Buchführung eines Unternehmens und den dazugehörigen Jahresabschluss.

Die Prüfungstätigkeit gehört zu den Hauptaufgaben von Wirtschaftsprüfer*innen. Dennoch sind sie aufgrund ihrer besonderen Befähigung auch in der Lage Gutachten zu schreiben, in der Steuerberatung tätig zu sein oder Rechts- und Unternehmensberatung durchzuführen.

Um Wirtschaftsprüfer*in zu werden, muss eine Prüfung vor der Wirtschaftsprüferkammer absolviert werden. Neben den formalen Voraussetzungen zur Teilnahme an eben dieser Prüfung sind auch einige persönlichen Kriterien erforderlich. Dazu gehört in erster Linie der Abschluss einer Vermögensschadenshaftpflichtversicherung sowie das Recht öffentliche Ämter zu bekleiden oder auch die eigenen geordneten Vermögensverhältnisse.

Aufgrund der Prüfungsaufgaben sind Wirtschaftsprüfer*innen zudem zur Unparteilichkeit und Verschwiegenheit verpflichtet. Es handelt sich somit sowohl inhaltlich als auch persönlich um eine anspruchsvollen Herausforderung. Wirtschaftsprüfer*innen sind gefragte Expert*innen mit viel Fachwissen und Verantwortung, aber auch Berufspflichten.

Was ist der Unterschied zwischen Steuerberater*innen und Wirtschaftsprüfer*innen?

Obwohl die beiden Berufe Steuerberater*in und Wirtschaftsprüfer*in auf den ersten Blick sehr viele Gemeinsamkeiten aufweisen, kann man doch auch erhebliche Unterschiede in den Aufgaben und Tätigkeiten feststellen.

Während sich ein*e Steuerberater*in in erster Linie um Angelegenheiten des Steuerrechts kümmert, hat ein*e Wirtschaftsprüfer*in eine wichtige wirtschaftliche Prüfungsfunktion. Einzig Wirtschaftsprüfer*innen haben die Befugnis Jahresabschlüsse von Unternehmen und Genossenschaften zu prüfen. Neben den Prüfungen spielen aber auch noch andere Aufgaben eine zentrale Rolle. Diese Tätigkeiten unterscheiden Wirtschaftsprüfer*innen in besonderem Maße von Steuerberater*innen. Während ein*e Wirtschaftsprüfer*in auch Gutachten schreiben oder eine Sachverständigentätigkeit ausüben kann, ist der*die Steuerberater*in lediglich auf eine beratende Arbeit rund um das Thema Steuern ausgelegt.

Der Wirtschaftsprüfer oder die Wirtschaftsprüferin ist auf der Karriereleiter sozusagen der nächste Schritt nach dem*der Steuerberater*in, weil er deutlich mehr Aufgaben ausüben kann und zusätzliche Verantwortung in Wirtschaftsfragen übernimmt. Jede*r Wirtschaftsprüfer*in hat dementsprechend auch Steuer-Kompetenzen. Das Wirtschaftsprüferexamen ist aus diesem Grund auch nochmal anspruchsvoller als die Steuerberaterprüfung. Daher kommt, dass viele Steuerberater*innen im Anschluss an ihre bestandene Steuerberaterprüfung und mit etwas Berufserfahrung noch den Weg als Wirtschaftsprüfer*in einschlagen.

Grundsätzlich lässt sich daher festhalten, dass Steuerberater*innen und Wirtschaftsprüfer*innen sehr eng zusammenarbeiten und bei vielen Kanzleien und Gesellschaften auch gemeinschaftlich angestellt sind. Allerdings haben Wirtschaftsprüfer*innen mehr Kompetenzen und können erweiternde Aufgaben übernehmen.

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