Aufgaben: Was macht ein*e Wirtschaftsprüfer*in?
Aufgaben: Was macht ein*e Wirtschaftsprüfer*in?
Das Tätigkeitsspektrum von Wirtschaftsprüfer*innen ist sehr breit gefächert. Definiert wird es von der Wirtschaftsprüferordnung (WPO) in §2 wie folgt:
- Wirtschaftsprüfer*innen haben die berufliche Aufgabe, betriebswirtschaftliche Prüfungen, insbesondere solche von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen, durchzuführen und Bestätigungsvermerke über die Vornahme und das Ergebnis solcher Prüfungen zu erteilen.
- Wirtschaftsprüfer*innen sind befugt, ihre Auftraggeber in steuerlichen Angelegenheiten nach Maßgabe der bestehenden Vorschriften zu beraten und zu vertreten.
- Wirtschaftsprüfer*innen sind weiter befugt
- unter Berufung auf ihren Berufseid auf den Gebieten der wirtschaftlichen Betriebsführung als Sachverständige aufzutreten;
- in wirtschaftlichen Angelegenheiten zu beraten und fremde Interessen zu wahren;
- zur treuhänderischen Verwaltung.
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Tätigkeitsfelder der Wirtschaftsprüfer*innen
Wer als Wirtschaftsprüfer*in arbeiten möchte, wird mit vielen verschiedenen Aufgaben konfrontiert. Anhand des oben zitierten Ausdrucks aus der Wirtschaftsprüferordnung, lässt sich bereits erkennen, dass die Tätigkeitsgebiete eines Wirtschaftsprüfers bzw. einer Wirtschaftsprüferin weit über die Abschlussprüfung von Unternehmenszahlen hinausgehen.
Doch welche Aufgaben gilt es noch zu bewältigen? Wie sehen die einzelnen Tätigkeiten im Detail aus? Im Folgenden wollen wir weiterführend auf die unterschiedlichen Arbeitsbereiche, die das Berufsbild bestimmen, eingehen und Ihnen ein genaueres Bild verschaffen.
Prüfungstätigkeit
Auch wenn es viele weitere Aufgabenfelder gibt, so gehört die Durchführung von betriebswirtschaftlichen Prüfungen natürlich zu den Hauptaufgaben von Wirtschaftsprüfer*innen. Einen großen Anteil der Prüfungen betrifft die Abschlüsse von Aktiengesellschaften und Großunternehmen. Sobald ein Unternehmen in Deutschland zwei der drei folgenden Merkmale überschreitet, ist es prüfungspflichtig:
- 4.840.000 Euro Bilanzsumme
- 9.680.000 Euro Jahresumsatz
- 50 Arbeitnehmer
Diese Regel wurde eingeführt, da insbesondere größere Firmen nicht nur eine unternehmerische, sondern auch eine gesellschaftliche Verantwortung tragen, denn von ihrer Entwicklung hängen andere Unternehmen, Investoren, Gläubiger, Arbeitsplätze und letztlich das allgemeine Wohlstandsniveau ab. Dementsprechend soll von unabhängigen Prüfer*innen die Korrektheit der finanziellen Darstellung überprüft bzw. bestätigt werden. Die Überprüfung muss im ersten Schritt nicht durch eine*n Wirtschaftsprüfer*in erfolgen, denn bis zu einer Bilanzsumme von 19,25 Millionen Euro oder einem Jahresumsatz von 38,5 Millionen Euro oder bis zu einer Mitarbeiterzahl von 250 Arbeitnehmern kann auch ein*e vereidigte*r Buchprüfer*in die Abschlussprüfung vornehmen. Wird eine dieser Grenzen allerdings überschritten, ist die Prüfung nur noch Aufgabe eines Wirtschaftsprüfers bzw. einer Wirtschaftsprüferin.
Zu den Tätigkeiten im Bereich der Prüfung gehören die erwähnte Abschlussprüfung und zudem verschiedene Sonderprüfungen wie Gründungs-, Werthaltigkeits-, Verschmelzungs-, Depot-, Unterschlagungs-, Wirtschaftlichkeits-, Due Diligence- und Kreditwürdigkeitsprüfungen.
Steuerberatung
Ein*e Wirtschaftsprüfer*in kann eine*n Steuerberater*in substituieren, also die gleichen Aufgaben übernehmen. Dementsprechend gehören zu den Tätigkeiten von Wirtschaftsprpfer*innen die Steuerberatung inklusive des Rechts, den Mandanten vor den Finanzbehörden und -gerichten zu vertreten.
Da rund 85 % der Wirtschaftsprüfer*innen vor dem Wirtschaftsprüferexamen bereits das Steuerberaterexamen abgeschlossen haben, sind die meisten Wirtschaftsprüfer*innen quasi doppelt qualifiziert auf diesem Gebiet.
Unternehmensberatung
Ein weiteres Aufgabengebiet: Die Beratung in unternehmerischen und wirtschaftlichen Angelegenheiten. So kommen Wirtschaftsprüfer*innen beispielsweise bei der Begleitung von Unternehmenstransaktionen zum Einsatz. Bei Fusionen und Übernahmen (Mergers & Acquisitions im Geschäftsverkehr genannt) prüfen sie unter anderem die Abschlüsse des Fusions- bzw. Übernahmekandidaten und haben mit ihrer finanziellen Bewertung ein gewichtiges Wort bei der Bewertung und dementsprechend der Preisverhandlung mitzureden.
Weitere Beratungsfelder sind die Strategie-, Implementierungs- und Organisationsberatung. Wirtschaftsprüfer*innen mit Spezialwissen können beispielsweise auch als EDV- bzw. IT-Berater*innen auftreten.
Gutachter- und Sachverständigentätigkeit
Eine der Berufspflichten der Wirtschaftsprüfer*innen, auf die sie vereidigt wwerden, ist die Wahrung der Unabhängigkeit bei Gutachten. Der Wirtschaftsprüfer bzw. die Wirtschaftsprüferin kann in allen Bereichen der wirtschaftlichen Betriebsführung als Gutachter*in bzw. Sachverständige*r tätig sein. Die zu beurteilenden Sachverhalte sind dabei sehr verschieden, es kann zum Beispiel ein Gutachten über die Festlegung angemessener Abfindungen an ausscheidende Gesellschafter ebenso verlangt sein wie ein Gutachten zur Bewertung von Unternehmenswerten.
Treuhänderische Verwaltung
Die Vereidigung als Wirtschaftsprüfer*in bekräftigt, dass Wirtschaftsprüfer*innen die ihnen treuhänderisch anvertrauten Vermögens- und Rechtsinteressen uneigennützig wahrnehmen. In diesem Bereich liegt dementsprechend eine weitere interessante Tätigkeit, die sich unter anderem über die Vermögens- sowie Konkurs-/Vergleichsverwaltung, die Notgeschäftsführung und Nachlassverwaltung bis hin zur Testamentsvollstreckung erstreckt.
Sie sehen wie vielfältig und abwechslungsreich die beruflichen Aufgaben von Wirtschaftsprüfer*innen sein können. Darüber hinaus gibt es natürlich noch weitere Tätigkeitsfelder, wie zum Beispiel die Lehrtätigkeit an einer Universität oder Fachhochschule, die auch ausgeübt werden können.
Potenzielle Mandanten
In den vorhergehenden Absätzen wurden die verschiedensten Aufgaben zusammengefasst. Aber mit wem arbeiten Wirtschaftsprüfer*innen eigentlich zusammen? Auch diese Zusammenfassung beinhaltet die unterschiedlichsten Branchen, denn potenzielle Auftraggeber oder Mandanten können aus den Bereichen
- Industrie
- Handel
- Handwerk
- Dienstleistung
stammen. Darüber hinaus gehören auch Freiberufler*innen und Privatpersonen sowie gemeinnützige Körperschaften und juristische Personen des öffentlichen Rechts zu dieser Auflistung. Daraus ergeben sich abwechslungsreiche Beschäftigungen und Tätigkeiten.