Was ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?
Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung wurde vor allem für jene Unternehmer und Freiberufler konzipiert, die andere Personen beraten oder deren Vermögensinteressen wahrnehmen. Das sind vor allem Personen in Kammerberufen wie Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Notare.
Eine Vermögenschadenshaftpflichtversicherung ist also eine Form der Berufshaftpflicht und bietet den Versicherungsnehmern umfassenden Schutz, wenn einer ihrer Mandanten, aufgrund Ihrer Beratung, einen sogenannten "echten Vermögensschaden" erleidet.“
"Echter Vermögensschaden"
Als echter oder reiner Vermögensschaden wird ein finanzieller Nachteil bzw. ein entgangener finanzieller Vorteil bezeichnet, der anderen Personen aufgrund von falscher oder unterlassener Beratung entsteht. Als Wirtschaftsprüfer haften Sie für Schäden, die Sie an Ihren Mandanten absichtlich verursachen.
Jeder Sorgfalt und Kompetenz der Wirtschaftsprüfer zum Trotz haben die Schäden mit Anspruchshöhen im ein- und zweistelligen Millionenbereich drastisch zugenommen. Das liegt vor allem an den immer komplexeren Fragestellungen, die Wirtschaftsprüfer zu bewältigen haben und an der zunehmenden Internationalisierung im Prüfungswesen. Selbst große Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sind nicht vor dieser Problematik gefeit.
Tritt ein Schadensfall ein, gilt die Versicherungssumme, die zu Beginn der beruflichen Laufbahn festgelegt wurde. Deshalb ist es wichtig, sich bei der Auswahl einer geeigneten Berufshaftpflicht vorher Gedanken über die Versicherungssumme zu machen. Generell gilt, dass die Versicherungssumme als Wirtschaftsprüfer mindestens eine Million Euro und wenn sich unter Ihren Mandanten Aktiengesellschaften befinden, sogar vier Millionen Euro betragen muss.
Im Falle eines echten Vermögenschadens erhalten Sie von Ihrer Versicherung die Summe, die Sie aufgrund eines richterlichen Urteils oder eines außergerichtlichen Vergleichs zu entrichten haben.
Je nach Versicherung haben Sie im Schadenfall eine andere Selbstbeteiligung zu bezahlen. Achten Sie also bei der Wahl einer geeigneten Vermögensschadenhaftpflicht für Wirtschaftsprüfer unbedingt darauf, wie hoch die Eigenleistung ist!
Ihr Versicherungsbeitrag wird individuell berechnet und bemisst sich an verschiedenen Faktoren. Auch hinsichtlich der unterschiedlichen Anbieter von Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen kann es zu preislichen Abweichungen kommen.
Folgende Faktoren haben Einfluss auf Ihren Beitrag:
- die Höhe des Risikos, in Ihrem Unternehmen Schaden zuzufügen
- die gewählte Deckungssumme
- die festgelegte Selbstbeteiligung
Als Faustregel gilt: Je niedriger die gewählte Deckungssumme und je höher die Selbstbeteiligung, desto niedriger ist Ihr Beitrag. Achten Sie aber darauf, die Selbstbeteiligung nicht zu hoch anzusetzen, um sich nicht unnötig finanziell zu belasten.
Das größte Berufsrisiko eines Wirtschaftsprüfers ist letztendlich das Zufügen eines echten Vermögensschadens. Das wird mit einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abgedeckt.
Doch was passiert, wenn einer Ihrer Mandanten in Ihrer Kanzlei stolpert und dabei persönlichen Schaden nimmt oder Sie in den Räumlichkeiten Ihrer Mandaten aus Versehen etwas beschädigen? Deshalb sollten Sie auch darauf achten, ob in Ihrer Berufshaftpflicht für Wirtschaftsprüfer auch Sach- und Personenschäden mitversichert sind.
Individuelle Absicherung mit der Berufshaftpflicht für Wirtschaftsprüfer
Als Wirtschaftsprüfer sollten Sie unbedingt Ihre persönlichen Berufsrisiken absichern lassen. Sind Sie als Wirtschaftsprüfer für DAX- oder MDAX-Unternehmen tätig, führen Sie Due-Diligence- oder Prospekt-Prüfungen durch oder begleiten auch M&A-Transaktionen – machen Sie sich eine Liste mit all Ihren Tätigkeitsfeldern, die Sie absichern möchten und legen so Ihren individuellen Versicherungsschutz fest.
Im Jahresabschluss eines Unternehmens übersieht ein Wirtschaftsprüfer, dass unfertige Erzeugnisse überbewertet wurden. Aufgrund seiner Bestätigung erhält die Firma einen Kredit von einer Bank und wird kurz danach zahlungsunfähig. Die Bank fordert, dass die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft das Darlehen trägt. Hier springt die Berufshaftpflicht des Wirtschaftsprüfers ein.
Auch bei verunreinigten Unterlagen greift die Vermögensschadenhaftpflicht für Wirtschaftsprüfer ein. Zum Beispiel, wenn ein Wirtschaftsprüfer aus Versehen Flüssigkeiten auf beglaubigte Dokumente eines Mandanten kippt, die dadurch so stark verunreinigt wurden, dass sie unbrauchbar sind und sich durch die erneute Beglaubigung ein Vertragsabschluss verzögert.
Ein Wirtschaftsprüfer empfiehlt einem Unternehmen die Änderung der Rechtsform, übersieht dabei jedoch einen wesentlichen Aspekt. Das Unternehmen hat durch diese Änderungen mehr steuerliche Nach- als Vorteile und verlangt, dass der Wirtschaftsprüfer für den entstandenen Schaden aufkommt. Auch dies ist ein Fall für die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.
Einer Ihrer Mitarbeiter kommt bei einem Sturz in Ihrem Büro zu schaden und muss operiert werden. Sofern in Ihrer Berufshaftpflicht auch Personenschäden abgesichert sind, werden auch die Behandlungskosten des Mitarbeiters von Ihrer Versicherung übernommen.