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Master §8a WPO gesucht?

Master §8a WPO - Dein Studienführer

Du willst deinen §8a WPO Master absolvieren? Wir haben für dich 7 Hochschulen mit Standorten in verschiedenen Städten, an denen du den §8a WPO Master absolvieren kannst. Wir stellen dir folgend einige Hochschulangebote ausführlich vor. Eine Übersicht aller 7 Hochschulangebote für den §8a WPO Master findest du in unserer Allgemeinen Hochschuldatenbank.

Master

Der Master ist der zweite Hochschulabschluss innerhalb des Bachelor- und Mastersystems.

Die klassische Voraussetzung für die Zulassung zum Master ist ein abgeschlossenes Bachelorstudium in einem vergleichbaren Fachbereich. Sprich, durch den Master vertiefst du ausgewähltes Basiswissen aus dem Bachelor. Ein Masterstudium dauert im Normalfall vier bis fünf Semester – in seltenen Fällen auch nur zwei – und schließt mit der Masterarbeit ab.


§8a WPO

Es gibt einige Masterstudiengänge, die nach §8a der WPO anerkannt sind, und daher geeignet sind, um das Wirtschaftsprüferexamen abzukürzen. Dabei handelt es sich nicht um einen bestimmten Studiengang, sondern es können verschiedene Studiengänge dafür geeignet sein. Allerdings werden von der Wirtschaftsprüferkammer genaue Anforderungen an den Studiengang gestellt, damit die Leistungen aus dem Studium für das Wirtschaftsprüferexamen angerechnet werden.

Vorteile

Bestimmte Module aus dem Masterstudium können für das Wirtschaftsprüferexamen angerechnet werden und daher verkürzt sich das Examen. Das ist natürlich von Vorteil, weil das WP-Examen insgesamt sehr anspruchsvoll ist. Statt sieben Prüfungen müssen Sie „nur“ noch vier Prüfungen ablegen, denn die Prüfungsgebiete „Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre“ und „Wirtschaftsrecht“ werden mit dem Studium abgedeckt. Zudem wird durch das Studium die notwendige Praxiszeit, die für die Anmeldung zum Examen gefordert wird, auf drei Jahre reduziert.

Voraussetzungen

Für ein Masterstudium nach §8a der WPO müssen Sie einige Zulassungskriterien erfüllen, nämlich:

  • ein abgeschlossenes Erststudium
  • ein Jahr Praxiserfahrung
  • Bestehen der Zulassungsprüfung der Hochschule
  • gute Englischkenntnisse

Formales

Zwischen dem Bachelorstudium und dem Masterstudium nach §8a WPO muss eine mindestens einjährige Praxiserfahrung nachgewiesen werden. Nach dem Abschluss des Masters können Sie das Wirtschaftsprüferexamen ablegen. Allerdings müssen Sie vor der Bestellung zum Wirtschaftsprüfer noch einmal Berufserfahrung sammeln. Haben Sie die insgesamt mindestens dreijährige Berufserfahrung bereits vor dem Masterstudium oder im Masterstudium absolviert, kann die Bestellung zum WP auch direkt im Anschluss an das Examen erfolgen.