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Junge Master-Studentin lernt für eine Klausur im Bereich Wirtschaftsprüfung.

Master §13b WPO gesucht?

Master

Master §13b WPO - Dein Studienführer

Du willst deinen §13b WPO Master absolvieren? Wir haben für dich 0 Hochschulen mit Standorten in verschiedenen Städten, an denen du den §13b WPO Master absolvieren kannst. Wir stellen dir folgend einige Hochschulangebote ausführlich vor. Eine Übersicht aller 0 Hochschulangebote für den §13b WPO Master findest du in unserer Allgemeinen Hochschuldatenbank.

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Master §13b WPO gesucht?

Master

Der Master ist der zweite Hochschulabschluss innerhalb des Bachelor- und Mastersystems.

Die klassische Voraussetzung für die Zulassung zum Master ist ein abgeschlossenes Bachelorstudium in einem vergleichbaren Fachbereich. Sprich, durch den Master vertiefst du ausgewähltes Basiswissen aus dem Bachelor. Ein Masterstudium dauert im Normalfall vier bis fünf Semester – in seltenen Fällen auch nur zwei – und schließt mit der Masterarbeit ab.

Masterstudium §13b WPO

Neben dem Masterstudium nach §8a WPO gibt es auch noch Masterstudiengänge, die nach §13b der WPO anerkannt sind. Die Unterschiede sind oft nicht sehr groß, aber entscheidend für die Anerkennung der Prüfungsleistungen.

Denn während man beim Masterstudium nach §8a WPO als Bachelor auch fachfremde Studiengänge belegt haben kann, ist es für die Anerkennung von §13b WPO wichtig, dass der erste Hochschulabschluss einen BWL- oder Rechts-Schwerpunkt hatte. Ist der Masterstudiengang Ihrer Wahl nach Paragraph 13b der Wirtschaftsprüferordnung anerkannt, können gegebenenfalls die Bereiche „Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre“ und/oder „Wirtschaftsrecht“ auf das Wirtschaftsprüferexamen angerechnet werden – dadurch verkürzt sich die Anzahl der Prüfungen im Examen.

Formales

Beim Masterstudiengang nach §13b WPO muss nach dem Studium erst eine mindestens vierjährige Praxisphase abgelegt werden, bevor das Wirtschaftsprüferexamen abgelegt werden kann. Die Bestellung zum Wirtschaftsprüfer kann in der Regel direkt nach dem Ablegen des WP-Examens erfolgen. Mittlerweile kann die Anerkennung nach §13b auch auf Bachelorstudiengänge erfolgen. Welche Studiengänge berechtigt sind, sehen Sie auf den jeweiligen Hochschulseiten, denn in der Regel werben die Hochschulen explizit mit diesem Vorteil.