Fernstudium
Ein Fernstudium ist eine flexible Alternative für all diejenigen, die aufgrund von Wohnortsituation oder einem Job kein Vollzeitstudium in Präsenz an einer Hochschule ausüben können. Der Lernstoff kann zuhause durch Online-Übungen, Videos und andere Lehrmaterialien selbstständig angeeignet werden. Manche Hochschulen bieten auch einige, wenige Veranstaltungen mit Anwesenheit an, dies muss aber nicht der Fall sein. Der Abschluss einer Fernuniversität ist genauso anerkannt wie der eines klassischen Studiums.
Wenn Sie als angehende/r Wirtschaftsprüfer/in nach einem Fernstudium recherchieren, werden sie nur eine Handvoll Studiengänge finden. Trotzdem ist es möglich, auch ein WPO-anerkannten Master auf diesem Wege zu machen. Seien Sie sich aber bewusst, dass ein sehr selbstständig organisiertes Studium besonders auf dem Weg zum Wirtschaftsprüferexamen eventuell auch eine zusätzliche Herausforderung darstellen kann.
Wirtschaftsprüfung Studium
Die Auswahl an speziellen Wirtschaftsprüfungs-Studiengängen ist sehr übersichtlich, daher sollte man auch unbedingt die Auditing-Studiengänge in seinen Suchradius einbeziehen. Allerdings wird man sowohl für Bachelor- als auch für Masterstudiengänge fündig. Das Wirtschaftsprüfung Studium ist insgesamt noch ziemlich neu, daher sind auch die Angebote noch eher spärlich.
Studieninhalte
Häufig ist das Wirtschaftsprüfung Studium ein Schwerpunkt in einem klassischen BWL-Studium. Dementsprechend stehen die betriebswirtschaftlichen Inhalte klar im Vordergrund: Mikroökonomie, Makroökonomie, Buchführung und Rechnungswesen sind typisch für das Studium und bilden eine gute Grundlage für die Arbeit als Wirtschaftsprüfer. Im Bereich Wirtschaftsprüfung kommen dann noch Seminare zu beispielsweise Jahresabschluss, Bilanzierung, Internationale Rechnungslegung und Erbschafts- und Schenkungssteuer hinzu.
Karriereperspektiven
Das Wirtschaftsprüfung Studium berechtigt noch nicht zur Arbeit als Wirtschaftsprüfer – denn dafür muss zusätzlich noch das Wirtschaftsprüferexamen abgelegt werden. Aber wenn der Studiengang nach §8a WPO oder §13b WPO anerkannt ist, können Sie das Examen zum Wirtschaftsprüfer durch dieses Studium verkürzen und können einige Prüfungen des Examens überspringen. Doch auch ohne Wirtschaftsprüferexamen können Sie in Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberaterbüros arbeiten.