Berufsbegleitendes Präsenzstudium
Ob du deinen Bachelor- oder den Masterabschluss machen möchtest – mithilfe eines berufsbegleitendes Präsenzstudium lassen sich akademische Abschlüsse auch dann noch erreichen, wenn du bereits berufstätig bist. Hierbei besuchst du Vorlesungen beispielsweise im Rahmen eines Abend- oder Wochenendstudiums. Dabei hat diese Studienform durchaus ihre Vorteile: Durch deine Anwesenheit hast du die Möglichkeit, persönliche Nachfragen zu stellen und schnelles Feedback zu bekommen. Gleichzeitig kannst du wichtige Kontakte schließen und so dein Kontaktnetzwerk erweitern.
Auch das Studium zum Wirtschaftsprüfer ist berufsbegleitend möglich, wobei du dir im Bachelorstudium das nötige Grundwissen aneignest und dich im Masterstudium dann spezialisieren kannst. Masterstudiengänge finden dabei vor allen Dingen am Wochenende oder im Rahmen eines Blockstudiums statt. Nach Abschluss des Studiums hast du die Möglichkeit als Freiberufler oder Angestellter beispielsweise in der Steuerberatung, im Controlling oder aber im Finanz- und Rechnungswesen zu arbeiten.
Wirtschaftsprüfung Studium
Die Auswahl an speziellen Wirtschaftsprüfungs-Studiengängen ist sehr übersichtlich, daher sollte man auch unbedingt die Auditing-Studiengänge in seinen Suchradius einbeziehen. Allerdings wird man sowohl für Bachelor- als auch für Masterstudiengänge fündig. Das Wirtschaftsprüfung Studium ist insgesamt noch ziemlich neu, daher sind auch die Angebote noch eher spärlich.
Studieninhalte
Häufig ist das Wirtschaftsprüfung Studium ein Schwerpunkt in einem klassischen BWL-Studium. Dementsprechend stehen die betriebswirtschaftlichen Inhalte klar im Vordergrund: Mikroökonomie, Makroökonomie, Buchführung und Rechnungswesen sind typisch für das Studium und bilden eine gute Grundlage für die Arbeit als Wirtschaftsprüfer. Im Bereich Wirtschaftsprüfung kommen dann noch Seminare zu beispielsweise Jahresabschluss, Bilanzierung, Internationale Rechnungslegung und Erbschafts- und Schenkungssteuer hinzu.
Karriereperspektiven
Das Wirtschaftsprüfung Studium berechtigt noch nicht zur Arbeit als Wirtschaftsprüfer – denn dafür muss zusätzlich noch das Wirtschaftsprüferexamen abgelegt werden. Aber wenn der Studiengang nach §8a WPO oder §13b WPO anerkannt ist, können Sie das Examen zum Wirtschaftsprüfer durch dieses Studium verkürzen und können einige Prüfungen des Examens überspringen. Doch auch ohne Wirtschaftsprüferexamen können Sie in Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberaterbüros arbeiten.