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Bachelor §13b WPO gesucht?

Bachelor §13b WPO - Dein Studienführer

Du willst deinen §13b WPO Bachelor absolvieren? Wir haben für dich 5 Hochschulen mit Standorten in verschiedenen Städten, an denen du den §13b WPO Bachelor absolvieren kannst. Wir stellen dir folgend einige Hochschulangebote ausführlich vor. Eine Übersicht aller 5 Hochschulangebote für den §13b WPO Bachelor findest du in unserer Allgemeinen Hochschuldatenbank.

Bachelor

Mit dem Bachelor Studium erlangst du einen international anerkannten Hochschulabschluss. Meistens ist ein Bachelorstudium auf drei Jahre (6 Semester) Regelstudienzeit ausgelegt. Während des Studiums sammelst du in den verschiedenen Kursen, den sogenannten Modulen, Credit Points (CPs). Das gesamte Bachelor-Studium umfasst 180 bis 240 CPs und schließt mit der Bachelor-Arbeit ab.

Sobald du deinen Bachelor in der Tasche hast, kannst du entweder sofort ins Berufsleben einsteigen oder dich mit einem Master Studium weiter qualifizieren.


§13b WPO

Neben dem Masterstudium nach §8a WPO gibt es auch noch Masterstudiengänge, die nach §13b der WPO anerkannt sind. Die Unterschiede sind oft nicht sehr groß, aber entscheidend für die Anerkennung der Prüfungsleistungen.

Denn während man beim Masterstudium nach §8a WPO als Bachelor auch fachfremde Studiengänge belegt haben kann, ist es für die Anerkennung von §13b WPO wichtig, dass der erste Hochschulabschluss einen BWL- oder Rechts-Schwerpunkt hatte. Ist der Masterstudiengang Ihrer Wahl nach Paragraph 13b der Wirtschaftsprüferordnung anerkannt, können gegebenenfalls die Bereiche „Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre“ und/oder „Wirtschaftsrecht“ auf das Wirtschaftsprüferexamen angerechnet werden – dadurch verkürzt sich die Anzahl der Prüfungen im Examen.

Formales

Beim Masterstudiengang nach §13b WPO muss nach dem Studium erst eine mindestens vierjährige Praxisphase abgelegt werden, bevor das Wirtschaftsprüferexamen abgelegt werden kann. Die Bestellung zum Wirtschaftsprüfer kann in der Regel direkt nach dem Ablegen des WP-Examens erfolgen. Mittlerweile kann die Anerkennung nach §13b auch auf Bachelorstudiengänge erfolgen. Welche Studiengänge berechtigt sind, sehen Sie auf den jeweiligen Hochschulseiten, denn in der Regel werben die Hochschulen explizit mit diesem Vorteil.