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Studieren während der Corona-Pandemie

Innerhalb weniger Monate hat das Coronavirus die Studierendenwelt auf den Kopf gestellt und einige Konsequenzen nach sich gezogen. Die Strategiepläne und Lösungen für den Hochschulbetrieb werden stetig angepasst. Wir erklären Ihnen, was das für das Wirtschaftsprüfer Studium bedeutet.

Auswirkungen des Virus auf die Hochschulwelt

Sommersemester 2023

Das Sommersemester 2023 wird voraussichtlich im Präsenzbetrieb stattfinden. Bisher ist es nicht absehbar, ob es bei steigenden Infektionszahlen erneut zu flächendeckenden strengeren Schutzmaßnahmen (3G, Maskenpflicht) kommt. Ggf. reagieren die Hochschulen individuell, bitte wende dich im Zweifelsfall an die zuständigen Sekretariate, um mehr Informationen zu erhalten.

Wintersemester 2022/23

Ob es im Wintersemester 2022/23 wieder zu Einschränkungen im Präsenzbetrieb kommt, ist zu diesem Zeitpunkt noch unklar. Hochschulen arbeiten bereits an szenariobasierten Plänen, um bestmöglich auf den Start des Wintersemesters vorbereitet zu sein. Aufgrund steigender Infektionszahlen kann es erneut zu strengen Schutzmaßnahmen im Präsenzbetrieb (3G, Maskenpflicht) kommen.

Sommersemester 2022

Im Sommersemester 2022 findet der Hochschulbetrieb an vielen Ausbildungsstätten größtenteils in Präsenz statt. Die Umsetzung des Hochschulbetriebs wie auch die Durchführung von Schutzmaßnahmen obliegt den Hochschulen entsprechend den Maßnahmen und Sonderregelungen der jeweiligen Bundesländer. Die 3G-Regel und das Tragen einer FFP2-Maske sind an vielen Hochschulen nicht mehr verpflichtend. Einzelheiten über Ihre Semesterplanung und Präsenzveranstaltung erfahren Sie von Ihrer Fakultät.

Folgen für BAföG, Erasmus+ und Co.

BAföG

Grundsätzlich gilt: Studierende haben in Bezug auf ihre BAföG-Förderung keine finanziellen Nachteile aufgrund der Corona-Auswirkungen im Hochschulbereich zu befürchten. Das bedeutet: Sollten erneut Beeinträchtigungen durch die Corona-Pandemie dazu führen, dass sich Ihr Studium verlängert bzw. Ihr Studienabschluss verzögert, gelten die allgemeinen Regelungen im Hinblick auf die Ausbildungsverzögerung. Den Verlängerungsgrund kannst du allerdings nur für den Bezug der regulären BAföG-Förderung beantragen (eine individuelle Verlängerung der Studienabschlusshilfe ist nicht mehr möglich). Den Grund für die Studienverzögerung müssen Sie natürlich belegen.

Beachte: Zahlreiche Auslegungsregelungen, die im Hinblick auf die Sondersituation im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie getroffen wurden, gelten als aufgehoben, da die meisten besonders gravierenden Corona-Schutzmaßnahmen im März 2022 ausgelaufen sind.

(Erasmus+) Auslandsaufenthalte

Auslandsaufenthalte im Rahmen des Studiums sind möglich! 

Damit Sie während des Auslandsaufenthaltes mit Erasmus + und Auslands-BAföG gefördert werden, werden grundsätzlich Ihre Anwesenheit im Zielland sowie die Teilnahme an den jeweiligen Lehrveranstaltungen vorausgesetzt.

Sollte eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes vorliegen bzw. die Einreise nicht möglich sein und/oder werden die von Ihnen gewählten Lehrveranstaltungen komplett online angeboten, ist Ihre Teilnahme am Auslandssemester auch ohne Ihre tatsächliche Anwesenheit im Gastland förderfähig. Werden die Veranstaltungen nur teilweise online angeboten, ist das Auslandsstudium nur förderfähig, wenn Sie die Lehrveranstaltungen im Gastland besuchen.

Bei einem physischen Auslandsaufenthalt liegt es als Geförderte/r in Ihrer Verantwortung, die Corona-Bestimmungen des Gastlandes zu befolgen. Halten Sie also vor und während der Planung eines Auslandsaufenthaltes stets Rücksprache mit Ihrer Hochschule.

Weitere Informationen für Erasmus-Geförderte und DAAD-Stipendiaten finden Sie auf der Webseite des DAAD.

Infos zum Auslands-BAföG finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

Hochschultipp

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Umfangreiche Informationen und aktuelle Meldungen zu den Entwicklungen im Hochschulbereich finden Sie unter Mein Studium & Corona auf unserem Partnerportal Das-Richtige-studieren.de.

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