Allgemeine Infos
Der Masterstudiengang "Mergers & Acquisitions" an der Universität Münster ist im europäischen Vergleich in mehrfacher Hinsicht einzigartig.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer dieses Studiengangs haben die Möglichkeit, sich berufsbegleitend in nur vier Semestern zu qualifizierten M&A-Beraterinnen und Beratern weiterzubilden. Namhafte Lehrende vermitteln auf höchstem Niveau sowohl den theoretischen als auch den praktischen Hintergrund. Dies garantiert den Absolvierenden eine Ausnahmestellung auf dem Markt hochspezialisierter M&A-Expertinnen und -Experten und damit ausgezeichnete Berufs- und Karrieremöglichkeiten.
Die Kooperation der Rechtswissenschaftlichen und der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät ermöglicht es den Teilnehmenden, Fragestellungen aus den unterschiedlichsten Perspektiven zu beleuchten. Dies befähigt sie zu interdisziplinärem Denken und Handeln und ermutigt zugleich zu dem in der Praxis unverzichtbaren "Blick über den Tellerrand hinaus".
Die Praxisdozentinnen und -dozenten sind in den führenden Kanzleien und Unternehmensberatungen im In- und Ausland tätig, die sich im Bereich M&A spezialisiert haben. Sämtliche Lehrenden verfügen über eine erstklassige Reputation. In dieser Form einmalig ist das Prinzip des Co-Teaching: Jedes Modul wird zumindest von zwei Dozierenden gestaltet, von denen der eine aus der Wissenschaft und der andere aus der Praxis kommt. Dies bietet die Gewähr dafür, dass den Teilnehmenden ein fundiertes wissenschaftliches Fachwissen kombiniert mit dem letztlich entscheidenden Praxisbezug vermittelt wird.
Einmalig ist auch, dass alle Teilnehmenden - ganz gleich welche Fachrichtung - zwischen zwei Abschlüssen wählen können. Je nachdem, ob man sich für den Schwerpunkt der Rechts- oder der Wirtschaftswissenschaften entscheidet, wird den Absolventinnen und Absolventen bei erfolgreichem Abschluss der anerkannte akademische Grad "Master of Laws (LL.M.)" bzw. "Executive Master of Business Administration (EMBA)" verliehen.
Da der Studiengang zudem alle relevanten Bereiche des Handels- und Gesellschaftsrechts im Sinne von § 14i der Fachanwaltsordnung behandelt, ermöglicht er den juristisch vorgebildeten Teilnehmenden nach Besuch eines kostenlosen Zusatzkurses den Erwerb und Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse im Sinne der FAO für die Verleihung der Bezeichnung „Fachanwalt/Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht.“
Studienverlauf
Der Masterstudiengang Mergers & Acquisitions ist als berufsbegleitendes Präsenzstudium konzipiert. Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester. Die Vorlesungen teilen sich auf in eine Einführungswoche sowie insgesamt 14 Präsenzwochenenden, die jeweils einmal im Monat von Donnerstag bis Samstag stattfinden (Teilnahme optional). Eine Vereinbarkeit mit dem Berufsleben ist daher gar kein Problem. Das Studium vermittelt Ihnen einen umfassenden Überblick über den gesamten M&A-Bereich. Auf dem Lehrplan stehen dabei Inhalte wie:
- Unternehmensbewertung
- Corporate Governance
- Konzernrecht
- Finanzierung
- Tax und Legal Due Diligence
- Vertragskonstruktionen
- Joint Ventures
- Venture Capital
- Steuerrechtliche Problemfelder
- Kartell- und Wettbewerbsrecht
- Post Merger Integration
- Simulation Unternehmenskauf u.v.m.
Besonderheiten des Studiengangs
- Zusätzlich Fachanwaltschaft für Handels- und Gesellschaftsrecht
- Flexible Studiengestaltung: Nachholen versäumter Veranstaltungen, Verschieben der Masterarbeit, Möglichkeit der Beurlaubung etc.
- Optimale Vereinbarkeit mit dem Berufsleben
- Intensive und persönliche Betreuung der Studierenden durch die gemeinnützige JurGrad gGmbH der Universität Münster
- Jahrelange Erfahrung in der Durchführung zielgerichteter berufsbegleitender Master-Studiengänge (seit 2002)
Zugangsvoraussetzungen & Studiengebühren
Voraussetzung für eine Aufnahme in den Masterstudiengang „Mergers & Acquisitions“ ist ein erfolgreich abgeschlossenes rechts- oder wirtschaftswissenschaftliches Hochschulstudium mit den Abschlüssen:
- Staatsexamen
- Diplom-, Bachelor- oder Masterabschluss (Abschluss unter den besten 50 % aller Absolvierenden) an einer Hochschule mit mindestens 240 ECTS-Punkten. Bis zu 60 ECTS-Punkte können aufgrund beruflicher Qualifikationsleistungen angerechnet werden.
Für diesen Studiengang sollten Sie Ihren ersten Hochschulabschluss in einem Studiengang der folgenden Fächergruppen bzw. Studienbereiche erworben haben:
- Fächergruppe: Wirtschaftswissenschaften, Rechtswissenschaften
Berufserfahrung:
Zusätzlich zu einem abgeschlossenen ersten Hochschulstudium benötigen Sie folgende praktische Erfahrung, um für diesen Studiengang zugelassen zu werden:
- mindestens einjährige, einschlägige Berufserfahrung
- mindestens zweijährige, einschlägige Berufserfahrung, wenn der Hochschulgrad “Executive Master of Business Administration” (EMBA) angestrebt wird
Erforderliche Sprachkenntnisse:
Erforderliche minimale Sprachkenntnisse, die durch einen oder mehrere der folgenden erfolgreich absolvierten Sprachtests nachgewiesen werden müssen:
- DSH-2 (Deutsch)
Weitere Zulassungsvoraussetzungen:
Nachweise über das Vorliegen einschlägiger Berufserfahrung und eine Darstellung des bisherigen Werdegangs
Die Studiengebühren betragen insgesamt 15.600 Euro bei Anmeldung bis zum 01. Juli (Frühbuchertarif). Nach dem 01. Juli liegen die Kosten bei 16.800 €. In den Gesamtkosten sind alle Leistungen enthalten, sodass keine Zusatzkosten entstehen.