Wirtschaftsprüferexamen Klausuren: Die Prüfungsthemen
Welche Themen und Inhalte werden im Wirtschaftsprüferxamen abgefragt, wie viele Klausuren werden insgesamt geschrieben? Wir haben die Antworten! Hier alle Infos zu Klausuren und Prüfungsthemen im Wirtschaftprüferexamen.
Inhaltsverzeichnis
Die Prüfungsthemen für das Wirtschaftsprüferexamen werden seit 2004 bundesweit einheitlich von der Prüfungsstelle der Wirtschaftsprüferkammer (WPK) gestellt. Das Examen besteht aus den folgenden vier Prüfungsgebieten:
- Wirtschaftliches Prüfungswesen, Unternehmensbewertung und Berufsrecht
- Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre
- Wirtschaftsrecht
- Steuerrecht
Generell müssen im Bereich Wirtschaftsrecht eine und in den anderen Prüfungsgebieten jeweils zwei Klausuren geschrieben und bestanden werden. Wer, wie 85% der angehenden Wirtschaftsprüfer, bereits die Zulassung zum Steuerberater hat, kann eine verkürzte Prüfung ablegen und muss die Steuerrechtsklausuren nicht schreiben. Des Weiteren kann man sich durch das erfolgreiche Absolvieren eines Master-Studiums nach §8a der Wirtschaftsprüferordnung oder §13b der WPO weitere Klausuren in Angewandter BWL und VWL sowie Wirtschaftsrecht ersparen.
Wirtschaftsprüferexamen – Mündliche Prüfung
Erreicht man mit den schriftlichen Prüfungen einen bestimmten Notenschnitt, wird man zur mündlichen Prüfung zugelassen. Hier hält man einen zehnminütigen Vortrag, den man vorher 30 Minuten vorbereitet. Im Anschluss an den Vortrag stellen die Prüfer Fragen zum behandelten Thema. Wenn hier alles klappt, kann man sich nach der mündlichen Prüfung über das bestandene WP-Examen freuen.