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Aufgaben: Was macht ein Wirtschaftsprüfer?

Was sind die Aufgaben eines Wirtschaftsprüfers? Wie sehen seine Tätigkeiten im Detail aus? Wir haben ein Blick auf die Aufgabenfelder geworfen und stellen die Arbeit eines Wirtschaftsprüfers hier ausführlich vor.

Das Tätigkeitsspektrum von Wirtschaftsprüfern ist sehr breit gefächert. Definiert wird es von der Wirtschaftsprüferordnung (WPO) in §2 wie folgt:

  • Wirtschaftsprüfer haben die berufliche Aufgabe, betriebswirtschaftliche Prüfungen, insbesondere solche von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen, durchzuführen und Bestätigungsvermerke über die Vornahme und das Ergebnis solcher Prüfungen zu erteilen.
  • Wirtschaftsprüfer sind befugt, ihre Auftraggeber in steuerlichen Angelegenheiten nach Maßgabe der bestehenden Vorschriften zu beraten und zu vertreten.
  • Wirtschaftsprüfer sind weiter befugt
    • unter Berufung auf ihren Berufseid auf den Gebieten der wirtschaftlichen Betriebsführung als Sachverständige aufzutreten;
    • in wirtschaftlichen Angelegenheiten zu beraten und fremde Interessen zu wahren;
    • zur treuhänderischen Verwaltung.

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Beruf Wirtschaftsprüfer:
Aufgaben und Tätigkeiten

Tätigkeitsfelder eines Wirtschaftsprüfers

Wer als Wirtschaftsprüfer arbeiten möchte, wird mit vielen verschiedenen Aufgaben konfrontiert. Anhand des oben zitierten Ausdrucks aus der Wirtschaftsprüferordnung, lässt sich bereits erkennen, dass die Tätigkeitsgebiete eines Wirtschaftsprüfers weit über die Abschlussprüfung von Unternehmenszahlen hinausgehen.

Doch welche Aufgaben gilt es noch zu bewältigen? Wie sehen die einzelnen Tätigkeiten im Detail aus? Im Folgenden wollen wir weiterführend auf die unterschiedlichen Arbeitsbereiche, die das Berufsbild bestimmen, eingehen und Ihnen ein genaueres Bild verschaffen.

Prüfungstätigkeit

Auch wenn es viele weitere Aufgabenfelder gibt, so gehört die Durchführung von betriebswirtschaftlichen Prüfungen natürlich zu den Hauptaufgaben eines Wirtschaftsprüfers. Einen großen Anteil der Prüfungen betrifft die Abschlüsse von Aktiengesellschaften und Großunternehmen. Sobald ein Unternehmen in Deutschland zwei der drei folgenden Merkmale überschreitet, ist es prüfungspflichtig:

  • 4.840.000 Euro Bilanzsumme
  • 9.680.000 Euro Jahresumsatz
  • 50 Arbeitnehmer

Diese Regel wurde eingeführt, da insbesondere größere Firmen nicht nur eine unternehmerische, sondern auch eine gesellschaftliche Verantwortung tragen, denn von ihrer Entwicklung hängen andere Unternehmen, Investoren, Gläubiger, Arbeitsplätze und letztlich das allgemeine Wohlstandsniveau ab. Dementsprechend soll von unabhängigen Prüfern die Korrektheit der finanziellen Darstellung überprüft bzw. bestätigt werden. Die Überprüfung muss im ersten Schritt nicht durch einen Wirtschaftsprüfer erfolgen, denn bis zu einer Bilanzsumme von 19,25 Millionen Euro oder einem Jahresumsatz von 38,5 Millionen Euro oder bis zu einer Mitarbeiterzahl von 250 Arbeitnehmern kann auch ein vereidigter Buchprüfer die Abschlussprüfung vornehmen. Wird eine dieser Grenzen allerdings überschritten, ist die Prüfung nur noch Aufgabe eines Wirtschaftsprüfers.

Zu den Tätigkeiten im Bereich der Prüfung gehören die erwähnte Abschlussprüfung und zudem verschiedene Sonderprüfungen wie Gründungs-, Werthaltigkeits-, Verschmelzungs-, Depot-, Unterschlagungs-, Wirtschaftlichkeits-, Due Diligence- und Kreditwürdigkeitsprüfungen.

Steuerberatung

Ein Wirtschaftsprüfer kann einen Steuerberater substituieren, also die gleichen Aufgaben übernehmen. Dementsprechend gehören zu den Tätigkeiten eines Wirtschaftsprüfers die Steuerberatung inklusive des Rechts, den Mandanten vor den Finanzbehörden und -gerichten zu vertreten.

Da rund 85 % der Wirtschaftsprüfer vor dem Wirtschaftsprüferexamen bereits das Steuerberaterexamen abgeschlossen haben, sind die meisten Wirtschaftsprüfer quasi doppelt qualifiziert auf diesem Gebiet.

Unternehmensberatung

Ein weiteres Aufgabengebiet: Die Beratung in unternehmerischen und wirtschaftlichen Angelegenheiten. So kommen Wirtschaftsprüfer beispielsweise bei der Begleitung von Unternehmenstransaktionen zum Einsatz. Bei Fusionen und Übernahmen (Mergers & Acquisitions im Geschäftsverkehr genannt) prüfen sie unter anderem die Abschlüsse des Fusions- bzw. Übernahmekandidaten und haben mit ihrer finanziellen Bewertung ein gewichtiges Wort bei der Bewertung und dementsprechend der Preisverhandlung mitzureden.

Weitere Beratungsfelder sind die Strategie-, Implementierungs- und Organisationsberatung. Wirtschaftsprüfer mit Spezialwissen können beispielsweise auch als EDV- bzw. IT-Berater auftreten.

Gutachter- und Sachverständigentätigkeit

Eine der Berufspflichten des Wirtschaftsprüfers, auf die er vereidigt wird, ist die Wahrung der Unabhängigkeit bei Gutachten. Der Wirtschaftsprüfer kann in allen Bereichen der wirtschaftlichen Betriebsführung als Gutachter bzw. Sachverständiger tätig sein. Die zu beurteilenden Sachverhalte sind dabei sehr verschieden, es kann zum Beispiel ein Gutachten über die Festlegung angemessener Abfindungen an ausscheidende Gesellschafter ebenso verlangt sein wie ein Gutachten zur Bewertung von Unternehmenswerten.

Treuhänderische Verwaltung

Die Vereidigung als Wirtschaftsprüfer bekräftigt, dass Wirtschaftsprüfer die ihnen treuhänderisch anvertrauten Vermögens- und Rechtsinteressen uneigennützig wahrnehmen. In diesem Bereich liegt dementsprechend eine weitere interessante Tätigkeit, die sich unter anderem über die Vermögens- sowie Konkurs-/Vergleichsverwaltung, die Notgeschäftsführung und Nachlassverwaltung bis hin zur Testamentsvollstreckung erstreckt.

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Arbeitsmarkt und Arbeitgeber in der Wirtschaftsprüfung

Sie sehen wie vielfältig und abwechslungsreich die beruflichen Aufgaben eines Wirtschaftsprüfers sein können. Darüber hinaus gibt es natürlich noch weitere Tätigkeitsfelder, wie zum Beispiel die Lehrtätigkeit an einer Universität oder Fachhochschule, die auch ausgeübt werden.

Potenzielle Mandanten

In den vorhergehenden Absätzen wurden die verschiedensten Aufgaben zusammengefasst. Aber mit wem arbeiten Wirtschaftsprüfer eigentlich zusammen? Auch diese Zusammenfassung beinhaltet die unterschiedlichsten Branchen, denn potenzielle Auftraggeber oder Mandanten können aus den Bereichen

  • Industrie,
  • Handel,
  • Handwerk oder
  • Dienstleistung

stammen. Darüber hinaus gehören auch Freiberufler und Privatpersonen sowie gemeinnützige Körperschaften und juristische Personen des öffentlichen Rechts zu dieser Auflistung. Daraus ergeben sich abwechslungsreiche Beschäftigungen und Tätigkeiten.

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