Wirtschaftsprüfer Master §8a

Wirtschaftsprüfer werden – Master-Studium nach §8a

Eine Besonderheit unter den akademischen Studiengängen sind die von der Wirtschaftsprüferkammer nach §8a der Wirtschaftsprüfungsordnung (WPO) bzw. entsprechend der Wirtschaftsprüfungsexamens-Anrechnungsverordnung anerkannten Master-Studiengänge. Durch das erfolgreiche Absolvieren dieses Studiums werden drei der sieben Prüfungen für das Wirtschaftsprüferexamen anerkannt, zudem reduziert sich die erforderliche Praxiszeit von mindestens drei Jahren, die man für die Zulassung zum WP-Examen vorweisen muss.

Master-Studium nach §8a WPO – Grundlegendes

Wenn eine Hochschule einen nach §8a anerkannten Master anbietet, wird Ihnen das mit ziemlicher Sicherheit direkt auf der Webseite ins Auge stechen, denn diese Anerkennung wird von den entsprechenden Hochschulen als Wettbewerbsvorteil gesehen. Und in der Tat ist es nicht einfach, diese Bestätigung für einen Studiengang, der fortan als „zur Ausbildung von Wirtschaftsprüfern besonders geeignet“ bezeichnet werden darf, zu erhalten. Die Wirtschaftsprüferkammer stellt zu Recht hohe Anforderungen an die Ausstattung, die Vorlesungsinhalte und die Lehrenden. Dementsprechend gibt es nur eine Handvoll Universitäten und Fachhochschulen in Deutschland, die sich mit der Auszeichnung schmücken dürfen.

Durch das Ableisten eines nach §8a anerkannten Master-Studiums ergeben sich für den Studierenden einige Vorteile auf dem Berufsweg zum Wirtschaftsprüfer. So verringert sich die zur Zulassung zum Wirtschaftsprüferexamen notwendige Praxiszeit auf ein Jahr. Zudem reduziert der Master nach §8a die Prüfungslast im Wirtschaftsprüferexamen von sieben auf vier Klausuren. Die bereits an der Hochschule bestandenen Klausuren in Angewandter Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre sowie Wirtschaftsrecht werden nämlich auf das WP-Examen angerechnet.

Neben diesen Vorteilen hat das Absolvieren des Master-Studiums allerdings auch Nachteile: Die teils sehr hohen Studiengebühren sowie der zusätzliche Arbeitsaufwand sind hier zu nennen. Durch den personalintensiven Studiengang erheben die Hochschulen unterschiedliche, meist aber hohe monatliche bzw. jährliche Studiengebühren. Diese können bis zu über 30.000 Euro betragen. Da die Studiengänge berufsbegleitend bzw. in einem Wechsel von Präsenzphase im Studium und Praxisphase beim Arbeitgeber durchgeführt werden, steigt der wöchentliche Arbeits- bzw. Lernaufwand. Allerdings gleicht sich dieser Nachteil durch die Anrechnung der drei Klausuren im WP-Examen wohl wieder aus.

Master-Studium nach §8a WPO – Voraussetzungen zur Zulassung

Um zu einem §8a-Studium zugelassen zu werden, muss man als Bewerber mindestens vier Kriterien erfüllen:

  • Erster Studienabschluss
  • Ein Jahr Praxiserfahrung (halbes Jahr Praxistätigkeit gem. § 9 Abs. 1 WPO und halbes Jahr Prüfungstätigkeit gem. § 9 Abs. 2 WPO)
  • Bestehen der Zulassungsprüfung an der jeweiligen Hochschule
  • gute Englischkenntnisse

Darüber hinaus verlangen die Hochschulen weitere Unterlagen, wie beispielsweise einen vollständig ausgefüllten sowie unterzeichneten Immatrikulationsantrag, die Versicherungsbestätigung der Krankenkasse und weiteres. Auskunft über die einzureichenden Unterlagen gibt die Studienberatung der jeweiligen Uni/ FH bzw. die entsprechende Webseite.

Hochschulen mit anerkanntem Studienangebot

Derzeit gibt es in Deutschland fünf Hochschulen (4 FHs und die Business School als Ausgründung der Uni Mannheim), die einen nach §8a der Wirtschaftsprüfungsordnung (WPO) anerkannten Master anbieten:

  • Hochschule Fresenius – Audit & Tax
  • Fachhochschule Mainz – Auditing
  • Mannheim Business School – Accounting & Taxation
  • Fachhochschulen Münster und Osnabrück – Auditing, Finance and Taxation
  • Hochschule Pforzheim – Auditing and Taxation

Exkurs: Audit Xcellence Programm der Big Four

Die vier größten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften der Welt, die sogenannten Big Four, haben sich in Deutschland entschieden, gemeinsam einen nach §8a anerkannten Master anzubieten. Die Gesellschaften Ernst & Young, PricewaterhouseCoopers, KPMG und Deloitte führen somit einen Studiengang in Konkurrenz zu den bisher nach §8a bestehenden Studiengängen ein. Nichtsdestotrotz arbeiten sie auch nach Einführung des eigenen Masters weiterhin mit den anderen Hochschulen zusammen, um sich dort einen Zugriff auf die besten Absolventen zu sichern.

Der „Audit Xcellence“ genannte Master wird vorerst an vier Standorten in Deutschland durchgeführt. In einer deutschlandweiten Ausschreibung konnten sich die Leuphana Universität Lüneburg, die Universität Bochum und Universität Münster gemeinsam am Standort Düsseldorf, die Universität Mannheim und des Weiteren die Universität Frankfurt gemeinsam mit der Kooperation von FH Mainz und Frankfurt School of Finance and Management durchsetzen.

Weitere Informationen zu diesem Studienprogramm gibt es unter http://audit-xcellence.com.