Vermögensschadenhaftpflicht Wirtschaftsprüfer
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, ein Wort mit dem man jede Menge Punkte bei Scrabble abgreifen könnte. Wir erklären Ihnen, was eine Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden ist, was sie beinhaltet und welche Berufsgruppen eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung benötigen. Außerdem finden Sie hier Dienstleister, die eine Berufshaftpflichtversicherung für Wirtschaftsprüfer anbieten.
Inhaltsverzeichnis
Alle Fakten auf einem Blick
Als Wirtschaftsprüfer tragen Sie eine große Verantwortung. Ihre Mandanten vertrauen auf Ihre Expertise zu komplexen Sachverhalten. Auch wenn Sie die Fragen und Probleme Ihrer Mandanten mit größter Sorgfalt behandeln, können immer Fehler passieren. Gerade im Bereich der Wirtschaftsprüfung können solche Fehler teure Folgen nach sich ziehen. Damit Sie solchen Situationen nicht schutzlos ausgeliefert sind, sind Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften dazu verpflichtet, sich gegen Vermögensschäden abzusichern, die sich aus ihren beruflichen Tätigkeiten ergeben können.
Als Wirtschaftsprüfer müssen Sie eine Haftpflichtversicherung abschließen, die einen Betrag von mindestens einer Million Euro abdeckt. Wenn sich unter Ihren Mandanten auch Aktiengesellschaften befinden, beträgt die Deckungssumme sogar vier Millionen Euro.
Ein Bestellung zum Wirtschaftsprüfer kann somit nur erfolgen, wenn zuvor eine Vermögenschadenhaftpflicht abgeschlossen wurde – so verlangt es §54 der WPO. Der Versicherungsschutz muss dann solange bestehen, wie der Wirtschaftsprüfer in seinem Beruf tätig ist.