Vollzeit
Das Vollzeitstudium ist für Bachelor und Masterstudiengänge die häufigste Studienform. Hier ist man hauptberuflich „Student“: Tagsüber besucht man Vorlesungen und Seminare an der Hochschule. Da ein MBA-Studium sich explizit an Berufstätige richtet, ist das Vollzeitstudium hier allerdings weniger verbreitet als bei Bachelor- und Masterstudiengängen.
Als Vollzeit-Student beschäftigt man sich intensiv mit dem Lernstoff und kann sich voll und ganz auf das Studium konzentrieren. Außerdem hat man täglich Kontakt zu Kommilitonen und Dozenten, was den Wissensaustausch ebenso wie das Networking erleichtert. Der Nachteil: Eine berufliche Tätigkeit ist in der Regel nur in Form eines Nebenjobs möglich. Die Regelstudienzeit für einen Master bzw. MBA beträgt in Vollzeit üblicherweise zwei bis vier Semester und für einen Bachelor sechs Semester.
Auditing Studium
Ein Auditing Studium bereitet Sie gezielt auf die Arbeit als Wirtschaftsprüfer vor. Angebote für ein Auditing Studium gibt es momentan nur als Masterstudiengänge. Damit Sie sich neben Ihrem Beruf auf das Wirtschaftsprüferexamen vorbereiten können, wird der Master in Auditing oft berufsbegleitend angeboten.
Inhalte des Studiums
Oft handelt es sich nicht um ein reines Auditing Studium, sondern wird von den Hochschulen in Verbindung mit Finance, Taxation, Accounting oder Business Law angeboten. Dementsprechend können die Inhalte und die thematischen Schwerpunkte etwas variieren. In der Regel geht es im Auditing Studium um die Bereiche Steuerrecht, Rechnungslegung, Prüfungswesen und Wirtschaftsrecht. BWL- und VWL-Kenntnisse nehmen also einen großen Stellenwert ein.
Voraussetzungen
Da es sich beim Auditing Studium vor allem um ein Masterstudium handelt, müssen Sie in der Regel einen passenden Bachelor- oder Diplom-Abschluss nachweisen können (wirtschaftswissenschaftliche oder juristische Richtung). Je nach Anbieter wird auch ein Nachweis über eine gewisse Berufserfahrung gefordert sowie das Bestehen eine Zulassungsprüfung.
Berufsperspektiven
Wenn Ihr Masterstudiengang nach §13b WPO anerkannt ist, können Sie sich nach dem erfolgreichen Bestehen des Masters einige Prüfungen für das Wirtschaftsprüferexamen anrechnen lassen und das Examen dadurch verkürzen.